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Das Eigenkapitalersatzrecht ist ein weitgehend gefestigter und unangefochtener Teil des Kapitalgesellschaftsrechts. Sein Grundgedanke ist, dass eine Finanzierung in der Krise nicht in einer blossen Fremdkapitalzufuhrung bestehen darf und deshalb zu diesem Zeitpunkt gewahrte Gesellschafterdarlehen zwangsweise als Eigenkapital zu behandeln sind. Diese Arbeit zeigt, dass trotz der breiten Zustimmung in Rechtsprechung und Literatur eine uberzeugende Rechtfertigung des Eigenkapitalersatzrechts bisher nicht gelungen ist. Der durch das Eigenkapitalersatzrecht anvisierte Glaubigerschutz sollte daher dem Insolvenzrecht uberlassen werden. Notwendig sind dann allerdings Verbesserungen bei der Handhabung des UEberschuldungsbegriffs und ein neues, effektiveres Konzept der Insolvenzverschleppungshaftung.
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Das Eigenkapitalersatzrecht ist ein weitgehend gefestigter und unangefochtener Teil des Kapitalgesellschaftsrechts. Sein Grundgedanke ist, dass eine Finanzierung in der Krise nicht in einer blossen Fremdkapitalzufuhrung bestehen darf und deshalb zu diesem Zeitpunkt gewahrte Gesellschafterdarlehen zwangsweise als Eigenkapital zu behandeln sind. Diese Arbeit zeigt, dass trotz der breiten Zustimmung in Rechtsprechung und Literatur eine uberzeugende Rechtfertigung des Eigenkapitalersatzrechts bisher nicht gelungen ist. Der durch das Eigenkapitalersatzrecht anvisierte Glaubigerschutz sollte daher dem Insolvenzrecht uberlassen werden. Notwendig sind dann allerdings Verbesserungen bei der Handhabung des UEberschuldungsbegriffs und ein neues, effektiveres Konzept der Insolvenzverschleppungshaftung.