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Es ist zu bezweifeln, ob mit der jungsten Foederalismusreform die Probleme des bundesstaatlichen Verhaltnisses von Bund und Landern geloest werden koennen. Die vor der Reform mit dem Schlagwort Blockadepolitik bezeichnete Konfliktlage aufgrund unterschiedlicher Mehrheitsverhaltnisse in den Gesetzgebungsorganen wird in ihren historischen Anfangen und dogmatischen Grundlagen beleuchtet. Loesungen, die in die Reform Eingang gefunden haben, werden kritisch hinterfragt. Hierbei werden Vorteile und Probleme aufgezeigt, die mit einer Abschaffung der Rahmengesetzgebung, der Reduzierung zustimmungsbedurftiger Materien und einem Zugriffsrecht der Lander auf die konkurrierende Gesetzgebung verbunden sind. Ein besonderes Augenmerk gilt der Gefahr der Rechtszersplitterung, die durch das unkoordinierte Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht droht (Art. 72 III, 125a GG) und nunmehr durch die Einfuhrung des Zugriffsrechts der Lander auf die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes (Abweichungsgesetzgebung) institutionalisiert worden ist. Ein gesondertes Kapitel ist der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erforderlichkeitsklausel gewidmet.
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Es ist zu bezweifeln, ob mit der jungsten Foederalismusreform die Probleme des bundesstaatlichen Verhaltnisses von Bund und Landern geloest werden koennen. Die vor der Reform mit dem Schlagwort Blockadepolitik bezeichnete Konfliktlage aufgrund unterschiedlicher Mehrheitsverhaltnisse in den Gesetzgebungsorganen wird in ihren historischen Anfangen und dogmatischen Grundlagen beleuchtet. Loesungen, die in die Reform Eingang gefunden haben, werden kritisch hinterfragt. Hierbei werden Vorteile und Probleme aufgezeigt, die mit einer Abschaffung der Rahmengesetzgebung, der Reduzierung zustimmungsbedurftiger Materien und einem Zugriffsrecht der Lander auf die konkurrierende Gesetzgebung verbunden sind. Ein besonderes Augenmerk gilt der Gefahr der Rechtszersplitterung, die durch das unkoordinierte Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht droht (Art. 72 III, 125a GG) und nunmehr durch die Einfuhrung des Zugriffsrechts der Lander auf die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes (Abweichungsgesetzgebung) institutionalisiert worden ist. Ein gesondertes Kapitel ist der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erforderlichkeitsklausel gewidmet.