Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe fur jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem AErgernis fuhrt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Grunde, die hierfur in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht ubertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Moeglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Glaubigen ggf. auch ohne ausdruckliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu koennen. Diese Regelung ist nur erklarbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkundigungsauftrag der Kirche.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe fur jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem AErgernis fuhrt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Grunde, die hierfur in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht ubertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Moeglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Glaubigen ggf. auch ohne ausdruckliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu koennen. Diese Regelung ist nur erklarbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkundigungsauftrag der Kirche.