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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Korruptionsbekampfung zahlt zu den aktuellen kriminalpolitischen Themen der Gegenwart. Grundlage der jungeren Rechtsprechung bilden die 331 ff. StGB in ihrer Fassung durch das Korruptionsbekampfungsgesetz von 1997. Intention des Gesetzgebers war es, die Praventionsleistung der Bestechungsdelikte zu verbessern. Er wahlte daher die Deliktsstruktur der abstrakten Gefahrdungsdelikte. Damit beruhren die Tatbestande zentrale Aspekte der strafrechtlichen Grundlagendiskussion. Es geht um die rechtstheoretische Begrundbarkeit von Kollektivrechtsgutern. Am Beispiel der Auslegung der 331 ff. StGB zeigt die Arbeit auf, dass weder grammatikalische noch teleologische oder verfassungsrechtliche Konzepte eine scharfere Umgrenzung von Kollektivrechtsgutern zufriedenstellend bewaltigen koennen. Damit der Rechtsgutsbegriff dem Sog gesellschaftlicher Funktionalisierung entgeht, ist eine personale Orientierung der durch die Bestechungsdelikte geschutzten Interessen unerlasslich. Mit der Akzentuierung des Individuums ist das Ergebnis der Arbeit vorgezeichnet. Die 331, 333 StGB, denen kein verletzbares menschliches Schutzinteresse zugrundeliegt, sind aus dem StGB zu streichen.
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Die Korruptionsbekampfung zahlt zu den aktuellen kriminalpolitischen Themen der Gegenwart. Grundlage der jungeren Rechtsprechung bilden die 331 ff. StGB in ihrer Fassung durch das Korruptionsbekampfungsgesetz von 1997. Intention des Gesetzgebers war es, die Praventionsleistung der Bestechungsdelikte zu verbessern. Er wahlte daher die Deliktsstruktur der abstrakten Gefahrdungsdelikte. Damit beruhren die Tatbestande zentrale Aspekte der strafrechtlichen Grundlagendiskussion. Es geht um die rechtstheoretische Begrundbarkeit von Kollektivrechtsgutern. Am Beispiel der Auslegung der 331 ff. StGB zeigt die Arbeit auf, dass weder grammatikalische noch teleologische oder verfassungsrechtliche Konzepte eine scharfere Umgrenzung von Kollektivrechtsgutern zufriedenstellend bewaltigen koennen. Damit der Rechtsgutsbegriff dem Sog gesellschaftlicher Funktionalisierung entgeht, ist eine personale Orientierung der durch die Bestechungsdelikte geschutzten Interessen unerlasslich. Mit der Akzentuierung des Individuums ist das Ergebnis der Arbeit vorgezeichnet. Die 331, 333 StGB, denen kein verletzbares menschliches Schutzinteresse zugrundeliegt, sind aus dem StGB zu streichen.