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In der Arbeit wird die verbreitete Auffassung untersucht, wonach das islamische Recht ein religioeses Recht ist. Anlehnend an Methoden der Rechtsvergleichung und im Rahmen post-kolonialer Theorien pladiert die Arbeit fur eine andere Betrachtungsweise des bisherigen islamischen Rechtsverstandnisses. Die Untersuchung zeigt, dass ein solches Rechtsverstandnis ein aus der historischen Entwicklung entstandenes, diskursives Konstrukt darstellt. Das islamische Recht auf die Religion oder eine ursprungliche, fetischisierte Bedeutung des Worts Scharia einzuschranken, erweist sich vielmehr als ein Stereotyp des kolonialen Diskurses. In diesem vorausgesetzten Bild wird Differenz zur minderwertigen und sichtbaren Andersheit. Die binare Logik einer solchen Argumentation kann erst aufgeloest werden, wenn von grundsatzlicher Uneinheitlichkeit ausgegangen und die eigene Macht(-ausubung) wahrgenommen wird.
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In der Arbeit wird die verbreitete Auffassung untersucht, wonach das islamische Recht ein religioeses Recht ist. Anlehnend an Methoden der Rechtsvergleichung und im Rahmen post-kolonialer Theorien pladiert die Arbeit fur eine andere Betrachtungsweise des bisherigen islamischen Rechtsverstandnisses. Die Untersuchung zeigt, dass ein solches Rechtsverstandnis ein aus der historischen Entwicklung entstandenes, diskursives Konstrukt darstellt. Das islamische Recht auf die Religion oder eine ursprungliche, fetischisierte Bedeutung des Worts Scharia einzuschranken, erweist sich vielmehr als ein Stereotyp des kolonialen Diskurses. In diesem vorausgesetzten Bild wird Differenz zur minderwertigen und sichtbaren Andersheit. Die binare Logik einer solchen Argumentation kann erst aufgeloest werden, wenn von grundsatzlicher Uneinheitlichkeit ausgegangen und die eigene Macht(-ausubung) wahrgenommen wird.