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Mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 hat sich der Begriff des Kirchenamtes gewandelt, insofern jetzt auch Laien Trager von bestimmten Kirchenamtern im vollen Rechtssinn sein koennen und das kanonische AEmterrecht auf sie anzuwenden ist. Das Kirchenrecht kennt seither den Fall, dass Laien durch hoheitliche Sendung zur berufsmassigen Ausubung eines Dienstes in der Kirche bestellt werden und ihnen dadurch eine Rechtsstellung zuwachst, welche uber die Grundstellung eines Glaubigen hinausreicht. Die Arbeit versucht, den Laien als berufsmassigen Trager eines Kirchenamtes aus kanonistischer Perspektive zu erfassen und die Konsequenzen aufzuzeigen, welche sich dabei fur den Dienstnehmer wie auch fur den kirchlichen Anstellungstrager ergeben. Im Ergebnis zeigt sich, dass kirchenamtliche Dienstverhaltnisse von Laien seitens der Kirche nicht allein nach den Vorgaben des weltlichen Arbeitsrechts behandelt werden koennen.
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Mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 hat sich der Begriff des Kirchenamtes gewandelt, insofern jetzt auch Laien Trager von bestimmten Kirchenamtern im vollen Rechtssinn sein koennen und das kanonische AEmterrecht auf sie anzuwenden ist. Das Kirchenrecht kennt seither den Fall, dass Laien durch hoheitliche Sendung zur berufsmassigen Ausubung eines Dienstes in der Kirche bestellt werden und ihnen dadurch eine Rechtsstellung zuwachst, welche uber die Grundstellung eines Glaubigen hinausreicht. Die Arbeit versucht, den Laien als berufsmassigen Trager eines Kirchenamtes aus kanonistischer Perspektive zu erfassen und die Konsequenzen aufzuzeigen, welche sich dabei fur den Dienstnehmer wie auch fur den kirchlichen Anstellungstrager ergeben. Im Ergebnis zeigt sich, dass kirchenamtliche Dienstverhaltnisse von Laien seitens der Kirche nicht allein nach den Vorgaben des weltlichen Arbeitsrechts behandelt werden koennen.