Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Eigentum und Erbrecht bilden zusammen die Kernelemente einer auf Privatautonomie gegrundeten Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz zur vielbesprochenen Eigentumsgarantie ist die ebenfalls in Art. 14 Abs. 1 S.1 GG gewahrleistete Erbrechtsgarantie bisher nur selten Gegenstand eingehender Untersuchung gewesen; die Diskussionen uber das Erbrecht finden vielmehr auf einfachgesetzlicher zivilrechtlicher Ebene statt. Zunehmend aber geraten im Zuge von Reformuberlegungen zum Erbrecht die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben der Erbrechtsgarantie starker in den Blick. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Arbeit die Gewahrleistungsgehalte der Erbrechtsgarantie naher herausgearbeitet, wobei im Zentrum der UEberlegungen nicht wie gewoehnlich die Institutsgarantie, sondern das individuelle Grundrecht Angehoeriger zu erben steht.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Eigentum und Erbrecht bilden zusammen die Kernelemente einer auf Privatautonomie gegrundeten Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz zur vielbesprochenen Eigentumsgarantie ist die ebenfalls in Art. 14 Abs. 1 S.1 GG gewahrleistete Erbrechtsgarantie bisher nur selten Gegenstand eingehender Untersuchung gewesen; die Diskussionen uber das Erbrecht finden vielmehr auf einfachgesetzlicher zivilrechtlicher Ebene statt. Zunehmend aber geraten im Zuge von Reformuberlegungen zum Erbrecht die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben der Erbrechtsgarantie starker in den Blick. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Arbeit die Gewahrleistungsgehalte der Erbrechtsgarantie naher herausgearbeitet, wobei im Zentrum der UEberlegungen nicht wie gewoehnlich die Institutsgarantie, sondern das individuelle Grundrecht Angehoeriger zu erben steht.