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Das Schiedsgutachtenrecht ist ein fur die wirtschaftsberatende, aber auch fur die gerichtliche Praxis wichtiges Rechtsgebiet. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, dass eine Analyse der zum deutschen Schiedsgutachtenrecht erschienenen Literatur (auch und gerade von Stimmen aus der wirtschaftsberatenden Praxis) Zweifel an der Sach- und Interessengerechtigkeit der bisherigen Regelungen nahelegt. Ziel der Untersuchung ist es, diesen Zweifeln - rechtsvergleichend - nachzugehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der zu Schiedsgutachtenvertragen in beiden Rechtsordnungen ergangenen Rechtsprechung. Ein Vergleich des deutschen und des New Yorker Schiedsgutachtenrechts ergibt, dass die Regelungen des deutschen Rechts in vielerlei Hinsicht nicht sach- und interessengerecht sind. Stichpunkte sind das Fehlen effektiver Rechtsbehelfe, eine nicht hinreichende Verfahrenskontrolle und eine zu weitgehende materielle Kontrolle seitens der Gerichte. Das New Yorker Recht bietet insoweit vielfaltige Anregungen fur eine deutlich verbesserte Ausgestaltung des deutschen Rechts.
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Das Schiedsgutachtenrecht ist ein fur die wirtschaftsberatende, aber auch fur die gerichtliche Praxis wichtiges Rechtsgebiet. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, dass eine Analyse der zum deutschen Schiedsgutachtenrecht erschienenen Literatur (auch und gerade von Stimmen aus der wirtschaftsberatenden Praxis) Zweifel an der Sach- und Interessengerechtigkeit der bisherigen Regelungen nahelegt. Ziel der Untersuchung ist es, diesen Zweifeln - rechtsvergleichend - nachzugehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der zu Schiedsgutachtenvertragen in beiden Rechtsordnungen ergangenen Rechtsprechung. Ein Vergleich des deutschen und des New Yorker Schiedsgutachtenrechts ergibt, dass die Regelungen des deutschen Rechts in vielerlei Hinsicht nicht sach- und interessengerecht sind. Stichpunkte sind das Fehlen effektiver Rechtsbehelfe, eine nicht hinreichende Verfahrenskontrolle und eine zu weitgehende materielle Kontrolle seitens der Gerichte. Das New Yorker Recht bietet insoweit vielfaltige Anregungen fur eine deutlich verbesserte Ausgestaltung des deutschen Rechts.