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Diese Arbeit behandelt rechtsgeschaftliche und gesetzliche Beschrankungen der Mangelrechte des Kaufers. Im Rahmen der gesetzlichen Beschrankungen liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Moeglichkeit und Zumutbarkeit der Nacherfullung. Es geht um echte Unmoeglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB), grob unverhaltnismassigen Aufwand ( 275 Abs. 2) und Unwirtschaftlichkeit ( 439 Abs. 3). Nach der hier vertretenen Auffassung sind die Kosten fur den Verkaufer, der das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat, durch den Wert der mangelfreien Kaufsache und den Kaufpreis begrenzt. Bei zu vertretendem Leistungshindernis gilt die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Fur die rechtsgeschaftliche Beschrankbarkeit werden drei Grundfalle abgegrenzt: individualvertragliche Haftungsbeschrankungen ausserhalb des Verbrauchsguterkaufs sind weitgehend zulassig; die Grenzen fur Haftungsbeschrankungen sind enger in Allgemeinen Geschaftsbedingungen und am engsten beim Verbrauchsguterkauf.
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Diese Arbeit behandelt rechtsgeschaftliche und gesetzliche Beschrankungen der Mangelrechte des Kaufers. Im Rahmen der gesetzlichen Beschrankungen liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Moeglichkeit und Zumutbarkeit der Nacherfullung. Es geht um echte Unmoeglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB), grob unverhaltnismassigen Aufwand ( 275 Abs. 2) und Unwirtschaftlichkeit ( 439 Abs. 3). Nach der hier vertretenen Auffassung sind die Kosten fur den Verkaufer, der das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat, durch den Wert der mangelfreien Kaufsache und den Kaufpreis begrenzt. Bei zu vertretendem Leistungshindernis gilt die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Fur die rechtsgeschaftliche Beschrankbarkeit werden drei Grundfalle abgegrenzt: individualvertragliche Haftungsbeschrankungen ausserhalb des Verbrauchsguterkaufs sind weitgehend zulassig; die Grenzen fur Haftungsbeschrankungen sind enger in Allgemeinen Geschaftsbedingungen und am engsten beim Verbrauchsguterkauf.