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Gegenstand der Untersuchung sind aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts. Im besonderen werden die Probleme aufgezeigt, die mit der Verleihung des Koerperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV in einer religioes multikonfessionellen und weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft verbunden sind. Im Mittelpunkt der Eroerterung steht die Frage, inwieweit der Staat vor der Verleihung des Koerperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften deren Einstellung zu der verfassungsmassigen Ordnung uberprufen darf, ohne zugleich dabei in die Religionsfreiheit einzugreifen. Der in dieser Arbeit unterbreitete Vorschlag de lege ferenda ist ein Beitrag dazu, die Verleihung des Koerperschaftsstatus in ihrer Verfassungsmassigkeit mit der Verfassungswirklichkeit normativ in Einklang zu bringen und somit den veranderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
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Gegenstand der Untersuchung sind aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts. Im besonderen werden die Probleme aufgezeigt, die mit der Verleihung des Koerperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV in einer religioes multikonfessionellen und weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft verbunden sind. Im Mittelpunkt der Eroerterung steht die Frage, inwieweit der Staat vor der Verleihung des Koerperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften deren Einstellung zu der verfassungsmassigen Ordnung uberprufen darf, ohne zugleich dabei in die Religionsfreiheit einzugreifen. Der in dieser Arbeit unterbreitete Vorschlag de lege ferenda ist ein Beitrag dazu, die Verleihung des Koerperschaftsstatus in ihrer Verfassungsmassigkeit mit der Verfassungswirklichkeit normativ in Einklang zu bringen und somit den veranderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.