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Neben der Ehescheidung fuhrte das BGB von 1896 als weitere Trennungsmoeglichkeiten von Ehen die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe ein. Ab 1938 wurde die Anfechtbarkeit der Ehe durch die Aufhebbarkeit der Ehe ersetzt. Als Spiegelbild der jeweiligen religioesen, moralischen und politischen Anschauungen wird die Entwicklung dieser Rechtsinstitute vom Kaiserreich uber die Weimarer Republik bis zur NS-Zeit anhand von uber 200 Urteilen des Reichsgerichts dargestellt. Daruber hinaus wird auch die zeitgenoessische Literatur analysiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Eheanfechtung wegen Irrtums uber persoenliche Eigenschaften, der mit Abstand am haufigsten geltend gemachte Anfechtungsgrund. Die Arbeit wird abgerundet durch eine kurze Darstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der aktuellen Gesetzesentwicklung.
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Neben der Ehescheidung fuhrte das BGB von 1896 als weitere Trennungsmoeglichkeiten von Ehen die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe ein. Ab 1938 wurde die Anfechtbarkeit der Ehe durch die Aufhebbarkeit der Ehe ersetzt. Als Spiegelbild der jeweiligen religioesen, moralischen und politischen Anschauungen wird die Entwicklung dieser Rechtsinstitute vom Kaiserreich uber die Weimarer Republik bis zur NS-Zeit anhand von uber 200 Urteilen des Reichsgerichts dargestellt. Daruber hinaus wird auch die zeitgenoessische Literatur analysiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Eheanfechtung wegen Irrtums uber persoenliche Eigenschaften, der mit Abstand am haufigsten geltend gemachte Anfechtungsgrund. Die Arbeit wird abgerundet durch eine kurze Darstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der aktuellen Gesetzesentwicklung.