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Das europaische Gemeinschaftsrecht gewinnt zunehmend Einfuss auf die nationalen Rechtsordnungen. Es ist deshalb sinnvoll, auch die Rechtsinstitute des nationalen Rechts anzugleichen. Die Arbeit untersucht, ob eine Weiterentwicklung des subjektiven oeffentlichen Rechts einer Anpassung an die subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts dienen kann. Dazu werden die Entstehung und Fortentwicklung des subjektiven oeffentlichen Rechts dargestellt, um Moeglichkeiten, aber auch Grenzen einer Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dabei wird auch auf den Schutz dieser Rechte durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der sich entwickelnden subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts werden bestimmt und mit denen des subjektiven oeffentlichen Rechts verglichen. Moeglichkeiten der Anpassung des subjektiven oeffentlichen Rechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden dargestellt.
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Das europaische Gemeinschaftsrecht gewinnt zunehmend Einfuss auf die nationalen Rechtsordnungen. Es ist deshalb sinnvoll, auch die Rechtsinstitute des nationalen Rechts anzugleichen. Die Arbeit untersucht, ob eine Weiterentwicklung des subjektiven oeffentlichen Rechts einer Anpassung an die subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts dienen kann. Dazu werden die Entstehung und Fortentwicklung des subjektiven oeffentlichen Rechts dargestellt, um Moeglichkeiten, aber auch Grenzen einer Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dabei wird auch auf den Schutz dieser Rechte durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der sich entwickelnden subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts werden bestimmt und mit denen des subjektiven oeffentlichen Rechts verglichen. Moeglichkeiten der Anpassung des subjektiven oeffentlichen Rechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden dargestellt.