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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Bis dato gab es keine umfassend angelegte Untersuchung zum Verhaltnis der Einlagebegriffe im Zivilrecht und im Steuerrecht. Der allgemeine Teil dieser Arbeit schliesst diese Lucke. Hier werden die Begriffe der Einlage, der Verausserung, des Tausches und des tauschahnlichen Vorgangs erlautert. Neben der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie des Verhaltnisses der Begriffe zueinander werden prazise gegeneinander abgegrenzte Definitionen formuliert. In einem weiteren Teil der Arbeit folgt eine eingehende Analyse der Rechtsprechung des BFH zu den offenen Einlagen, wobei insbesondere die gesellschaftsrechtliche Argumentation des BFH hinterfragt wird. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass die so genannten tauschahnlichen Vorgange im geltenden Ertragsteuerrecht nur unzureichend dogmatisch fundiert sind. Die Tauschtheorie der uberwiegenden Auffassung lehnt er de lege lata ab, diskutiert aber ihre gesetzliche Verankerung de lege ferenda.
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Bis dato gab es keine umfassend angelegte Untersuchung zum Verhaltnis der Einlagebegriffe im Zivilrecht und im Steuerrecht. Der allgemeine Teil dieser Arbeit schliesst diese Lucke. Hier werden die Begriffe der Einlage, der Verausserung, des Tausches und des tauschahnlichen Vorgangs erlautert. Neben der Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie des Verhaltnisses der Begriffe zueinander werden prazise gegeneinander abgegrenzte Definitionen formuliert. In einem weiteren Teil der Arbeit folgt eine eingehende Analyse der Rechtsprechung des BFH zu den offenen Einlagen, wobei insbesondere die gesellschaftsrechtliche Argumentation des BFH hinterfragt wird. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass die so genannten tauschahnlichen Vorgange im geltenden Ertragsteuerrecht nur unzureichend dogmatisch fundiert sind. Die Tauschtheorie der uberwiegenden Auffassung lehnt er de lege lata ab, diskutiert aber ihre gesetzliche Verankerung de lege ferenda.