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Ein Blick auf aktuelle Konzernsteuerquoten, die haufig keinen oder nur einen unzureichenden Zusammenhang zwischen ausgewiesener Steuerlast und Konzernergebnis vor Steuern dokumentieren, verdeutlicht die notwendige Erlauterung dieser unternehmensspezifischen Kennzahl. Die nach DRS 10 und IAS 12 verpflichtend zu erstellende Tax Reconciliation, die als UEberleitungsrechnung zwischen erwarteter und ausgewiesener Steuergroesse bestehende Verwerfungen anhand einzelner UEberleitungspositionen offen legt, ubernimmt in diesem Zusammenhang eine explanatorische Informationsfunktion. Im Rahmen der Untersuchung der Tax Reconciliation werden die einzelnen Bestandteile der UEberleitungsrechnung in Form von Konzernsteuerquote, Referenzsteuersatz und UEberleitungspositionen eingehend analysiert. Abschliessend werden moegliche Auswirkungen auf konzernsteuerpolitische Massnahmen eroertert.
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Ein Blick auf aktuelle Konzernsteuerquoten, die haufig keinen oder nur einen unzureichenden Zusammenhang zwischen ausgewiesener Steuerlast und Konzernergebnis vor Steuern dokumentieren, verdeutlicht die notwendige Erlauterung dieser unternehmensspezifischen Kennzahl. Die nach DRS 10 und IAS 12 verpflichtend zu erstellende Tax Reconciliation, die als UEberleitungsrechnung zwischen erwarteter und ausgewiesener Steuergroesse bestehende Verwerfungen anhand einzelner UEberleitungspositionen offen legt, ubernimmt in diesem Zusammenhang eine explanatorische Informationsfunktion. Im Rahmen der Untersuchung der Tax Reconciliation werden die einzelnen Bestandteile der UEberleitungsrechnung in Form von Konzernsteuerquote, Referenzsteuersatz und UEberleitungspositionen eingehend analysiert. Abschliessend werden moegliche Auswirkungen auf konzernsteuerpolitische Massnahmen eroertert.