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Die Parteien einer Schiedsvereinbarung setzen regelmassig voraus, dass im Verfahren alles mit rechten Dingen zugeht. Glaubt man sich von der Gegenseite im Schiedsverfahren betrogen, moechte man naturgemass den arglistig erschlichenen Spruch wieder aus der Welt schaffen. Diese Studie untersucht, inwieweit das Aufhebungsverfahren gemass 1059 ZPO hierfur eine gesetzliche Grundlage bietet. Der Begriff des ordre public und die Grundsatze des Aufhebungsverfahrens werden ausgeleuchtet und gefragt, ob es Moeglichkeiten gibt, der betrogenen Partei auch dann noch zu helfen, wenn die Aufhebungsfrist des 1059 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist. Weil das geltende deutsche Schiedsverfahrensrecht auf dem Modellgesetz der UNCITRAL uber die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.6.1985 beruht, werden die aufgeworfenen Probleme stets auch durch eine internationale Brille betrachtet.
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Die Parteien einer Schiedsvereinbarung setzen regelmassig voraus, dass im Verfahren alles mit rechten Dingen zugeht. Glaubt man sich von der Gegenseite im Schiedsverfahren betrogen, moechte man naturgemass den arglistig erschlichenen Spruch wieder aus der Welt schaffen. Diese Studie untersucht, inwieweit das Aufhebungsverfahren gemass 1059 ZPO hierfur eine gesetzliche Grundlage bietet. Der Begriff des ordre public und die Grundsatze des Aufhebungsverfahrens werden ausgeleuchtet und gefragt, ob es Moeglichkeiten gibt, der betrogenen Partei auch dann noch zu helfen, wenn die Aufhebungsfrist des 1059 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist. Weil das geltende deutsche Schiedsverfahrensrecht auf dem Modellgesetz der UNCITRAL uber die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.6.1985 beruht, werden die aufgeworfenen Probleme stets auch durch eine internationale Brille betrachtet.