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Zur Kartellbekampfung wenden Wettbewerbsbehorden zunehmend Kronzeugenregelungen an. Unternehmen sollen so zum Kartellausstieg bewegt werden. Die Europaische Kommission nutzt eine solche Regelung seit 1996; diese wurde im Jahr 2002 uberarbeitet. Vorbild hierfur war die erfolgreiche Leniency Notice des US-Department of Justice. Das Bundeskartellamt hat seit dem Jahr 2000 eine Bonusregelung. Diese Arbeit stellt die EG-Kronzeugenregelungen und die dazu ergangene Praxis dar und erortert die damit zusammenhangenden grund- und verfahrensrechtlichen Probleme. Gepruft wird, in welchem Umfang der Zweck einer effektiven Kartellbekampfung eine Kronzeugenregelung rechtfertigt. Eingegangen wird auf die sich fur die Anwendung der Kronzeugenregelung durch die Reform des EG-Kartellrechts ergebenden Neuerungen. Schlielich werden die Besonderheiten der deutschen Bonusregelung und der US-Leniency Notice aufgezeigt.
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Zur Kartellbekampfung wenden Wettbewerbsbehorden zunehmend Kronzeugenregelungen an. Unternehmen sollen so zum Kartellausstieg bewegt werden. Die Europaische Kommission nutzt eine solche Regelung seit 1996; diese wurde im Jahr 2002 uberarbeitet. Vorbild hierfur war die erfolgreiche Leniency Notice des US-Department of Justice. Das Bundeskartellamt hat seit dem Jahr 2000 eine Bonusregelung. Diese Arbeit stellt die EG-Kronzeugenregelungen und die dazu ergangene Praxis dar und erortert die damit zusammenhangenden grund- und verfahrensrechtlichen Probleme. Gepruft wird, in welchem Umfang der Zweck einer effektiven Kartellbekampfung eine Kronzeugenregelung rechtfertigt. Eingegangen wird auf die sich fur die Anwendung der Kronzeugenregelung durch die Reform des EG-Kartellrechts ergebenden Neuerungen. Schlielich werden die Besonderheiten der deutschen Bonusregelung und der US-Leniency Notice aufgezeigt.