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Bisher haben nur wenige Staaten Afrikas das Wiener UN-Kaufrechtsubereinkommen von 1980 (CISG) ratifiziert. Seit dem 1. Januar 1998 kommt es in West- und Zentralafrika jedoch mittelbar zur Anwendung: Seit diesem Datum ist in den 16 Mitgliedstaaten der Organisation pour l'Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) ein einheitliches Handelsrecht in Kraft, dessen Bestimmungen uber den Warenkauf weitgehend denen des CISG nachgebildet wurden. Daneben standen auch die bis dahin in den meisten Grundungslandern geltenden Rechtsinstitute franzoesischen Ursprungs Pate. Die Arbeit stellt, nach einer Einfuhrung in die OHADA, ihre Institutionen und ihre Gesetzgebung, das einheitliche Recht des Warenkaufvertrags der OHADA umfassend vor und kommentiert es im kritischen Vergleich mit den Bestimmungen des CISG.
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Bisher haben nur wenige Staaten Afrikas das Wiener UN-Kaufrechtsubereinkommen von 1980 (CISG) ratifiziert. Seit dem 1. Januar 1998 kommt es in West- und Zentralafrika jedoch mittelbar zur Anwendung: Seit diesem Datum ist in den 16 Mitgliedstaaten der Organisation pour l'Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) ein einheitliches Handelsrecht in Kraft, dessen Bestimmungen uber den Warenkauf weitgehend denen des CISG nachgebildet wurden. Daneben standen auch die bis dahin in den meisten Grundungslandern geltenden Rechtsinstitute franzoesischen Ursprungs Pate. Die Arbeit stellt, nach einer Einfuhrung in die OHADA, ihre Institutionen und ihre Gesetzgebung, das einheitliche Recht des Warenkaufvertrags der OHADA umfassend vor und kommentiert es im kritischen Vergleich mit den Bestimmungen des CISG.