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Aus dem Feld der viel diskutierten Thematik extraterritorialer Rechtsanwendung behandelt diese Arbeit die Regelungswirkung der Europaischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) in Bezug auf Zusammenschlusse in Drittstaaten. Hierbei beschaftigt sich die Verfasserin speziell mit denjenigen Regelungen, nach denen Zusammenschlusse der Anmeldepflicht und einem vorlaufigen Vollzugsverbot unterliegen. Diese bussgeldbewehrten verfahrensrechtlichen Pflichten sind an das UEberschreiten bestimmter Umsatzschwellenwerte geknupft, ohne dass schon materiell festgestellt sein muss, ob sich das Zusammenschlussvorhaben wesentlich auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt auswirken wird. Dies ist problematisch, setzt doch eine voelkerrechtlich sinnvolle Anknupfung im Sinne des Auswirkungsprinzips nach herkoemmlichem Verstandnis zu erwartende betrachtliche Auswirkungen voraus. Die Arbeit zeigt indessen auf, dass an die Anknupfung der genannten Verfahrenspflichten geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Anknupfung der Untersagung selbst. Sie kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Regelungen der FKVO mit dem Voelkerrecht vereinbar sind. Die einschlagige neuere Staatenpraxis belegt die Herausbildung eines erweiterten Verstandnisses des Auswirkungsprinzips. Die Verfasserin weist allerdings auch auf die rechtlichen Grenzen rein formaler Anknupfungen hin.
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Aus dem Feld der viel diskutierten Thematik extraterritorialer Rechtsanwendung behandelt diese Arbeit die Regelungswirkung der Europaischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) in Bezug auf Zusammenschlusse in Drittstaaten. Hierbei beschaftigt sich die Verfasserin speziell mit denjenigen Regelungen, nach denen Zusammenschlusse der Anmeldepflicht und einem vorlaufigen Vollzugsverbot unterliegen. Diese bussgeldbewehrten verfahrensrechtlichen Pflichten sind an das UEberschreiten bestimmter Umsatzschwellenwerte geknupft, ohne dass schon materiell festgestellt sein muss, ob sich das Zusammenschlussvorhaben wesentlich auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt auswirken wird. Dies ist problematisch, setzt doch eine voelkerrechtlich sinnvolle Anknupfung im Sinne des Auswirkungsprinzips nach herkoemmlichem Verstandnis zu erwartende betrachtliche Auswirkungen voraus. Die Arbeit zeigt indessen auf, dass an die Anknupfung der genannten Verfahrenspflichten geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Anknupfung der Untersagung selbst. Sie kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Regelungen der FKVO mit dem Voelkerrecht vereinbar sind. Die einschlagige neuere Staatenpraxis belegt die Herausbildung eines erweiterten Verstandnisses des Auswirkungsprinzips. Die Verfasserin weist allerdings auch auf die rechtlichen Grenzen rein formaler Anknupfungen hin.