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Seit einigen Jahren steht die Verschleierung von muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen in der oeffentlichen Diskussion. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es einer Lehramtsanwarterin gestattet ist, sich wahrend ihrer Anwesenheit in der staatlichen Schule zu verschleiern. Hierbei wird hauptsachlich auf die Verschleierung mit einem Kopftuch eingegangen. Dem Kopftuch koennen verschiedene Bedeutungen zukommen: Es kann als politisches Symbol fur den islamischen Fundamentalismus, als religioeses Symbol fur den Islam oder auch aus traditionellen Grunden und ohne symbolische Bedeutung getragen werden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verschleierung mit einem Kopftuch, das aus religioesen oder aus traditionellen Grunden getragen wird, zulassig ist, wenn die Lehrperson keine Werbung fur ihren Glauben betreibt. Das als Zeichen fur den Fundamentalismus getragene Kopftuch sowie die starkeren Formen der Verschleierung, die das Gesicht und/oder den ganzen Koerper bedecken, sind hingegen zu verbieten.
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Seit einigen Jahren steht die Verschleierung von muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen in der oeffentlichen Diskussion. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es einer Lehramtsanwarterin gestattet ist, sich wahrend ihrer Anwesenheit in der staatlichen Schule zu verschleiern. Hierbei wird hauptsachlich auf die Verschleierung mit einem Kopftuch eingegangen. Dem Kopftuch koennen verschiedene Bedeutungen zukommen: Es kann als politisches Symbol fur den islamischen Fundamentalismus, als religioeses Symbol fur den Islam oder auch aus traditionellen Grunden und ohne symbolische Bedeutung getragen werden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verschleierung mit einem Kopftuch, das aus religioesen oder aus traditionellen Grunden getragen wird, zulassig ist, wenn die Lehrperson keine Werbung fur ihren Glauben betreibt. Das als Zeichen fur den Fundamentalismus getragene Kopftuch sowie die starkeren Formen der Verschleierung, die das Gesicht und/oder den ganzen Koerper bedecken, sind hingegen zu verbieten.