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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstutzten Projektes Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im spaten Naturrecht. Die Spruchpraxis preussischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790 bis 1836. Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preussischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveroeffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erlautert das Gesetzesbild in Preussen zur Zeit der Einfuhrung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Massstabe fur die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstutzten Projektes Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im spaten Naturrecht. Die Spruchpraxis preussischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790 bis 1836. Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preussischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveroeffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erlautert das Gesetzesbild in Preussen zur Zeit der Einfuhrung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Massstabe fur die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.