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Das am 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner UEbereinkommen (DUE) stellt ein Novum im Fluchtlingsvoelkerrecht dar, da dieses zwischen den Staaten der Europaischen Gemeinschaft abgeschlossene voelkerrechtliche Abkommen zum ersten Mal eine Bestimmung der Zustandigkeit eines Staates fur die Durchfuhrung eines Asylverfahrens trifft. Ziel der Arbeit ist eine Evaluierung des DUE nach seiner mehrjahrigen Anwendung in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Harmonisierung des Asylrechts in der Europaischen Union. Schwerpunktmassig werden die gesetzliche Umsetzung des UEbereinkommens in Deutschland und den Niederlanden, die Auswirkungen des DUE auf das nationale Asylverfahren und die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in den beiden Staaten untersucht. Abschliessend wird die EU-Verordnung zur Bestimmung des zustandigen Asylstaats ( Dublin-II ) vorgestellt und anhand der aus dem Rechtsvergleich gewonnenen Erkenntnisse bewertet.
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Das am 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner UEbereinkommen (DUE) stellt ein Novum im Fluchtlingsvoelkerrecht dar, da dieses zwischen den Staaten der Europaischen Gemeinschaft abgeschlossene voelkerrechtliche Abkommen zum ersten Mal eine Bestimmung der Zustandigkeit eines Staates fur die Durchfuhrung eines Asylverfahrens trifft. Ziel der Arbeit ist eine Evaluierung des DUE nach seiner mehrjahrigen Anwendung in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Harmonisierung des Asylrechts in der Europaischen Union. Schwerpunktmassig werden die gesetzliche Umsetzung des UEbereinkommens in Deutschland und den Niederlanden, die Auswirkungen des DUE auf das nationale Asylverfahren und die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in den beiden Staaten untersucht. Abschliessend wird die EU-Verordnung zur Bestimmung des zustandigen Asylstaats ( Dublin-II ) vorgestellt und anhand der aus dem Rechtsvergleich gewonnenen Erkenntnisse bewertet.