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Die Arbeit untersucht das in 9 Abs. 1 ErbStG verankerte Stichtagsprinzip, das entsprechend der Theorie von der Fusion von Stichtags- und Bereicherungsprinzip wesentlich unter dem Einfluss des im ErbStG vorherrschenden Bereicherungsprinzips steht. Hiermit eng verknupft ist die Problematik des Verhaltnisses von Steuerrecht und Zivilrecht aufgrund teils unmittelbarer, teils mittelbarer Bezugnahme des ErbStG auf zivilrechtliche Vorschriften. Die Autorin geht der Frage nach dem Ausfuhrungszeitpunkt bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden sowie nach der parallelen Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BGH zu 518 Abs. 2 BGB im ErbStG nach. Kern der Ausfuhrungen bildet eine kritische Wurdigung der Rechtsprechung des BFH, insbesondere zur Frage der Steuerentstehung bei Grundstucksschenkungen.
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Die Arbeit untersucht das in 9 Abs. 1 ErbStG verankerte Stichtagsprinzip, das entsprechend der Theorie von der Fusion von Stichtags- und Bereicherungsprinzip wesentlich unter dem Einfluss des im ErbStG vorherrschenden Bereicherungsprinzips steht. Hiermit eng verknupft ist die Problematik des Verhaltnisses von Steuerrecht und Zivilrecht aufgrund teils unmittelbarer, teils mittelbarer Bezugnahme des ErbStG auf zivilrechtliche Vorschriften. Die Autorin geht der Frage nach dem Ausfuhrungszeitpunkt bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden sowie nach der parallelen Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BGH zu 518 Abs. 2 BGB im ErbStG nach. Kern der Ausfuhrungen bildet eine kritische Wurdigung der Rechtsprechung des BFH, insbesondere zur Frage der Steuerentstehung bei Grundstucksschenkungen.