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Seit 2002 besteht fur Vorstande und Aufsichtsrate boersennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte Entsprechenserklarung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Einfuhrung der Erklarungspflicht durch 161 AktG ist der bisherige Hoehepunkt der Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland. Zunachst zeichnet der Autor den Verlauf der Corporate-Governance-Debatte nach und stellt den Kodex vor. Es folgt eine ausfuhrliche Analyse des 161 AktG. Hierbei wird auch der Problematik einer unterjahrigen AEnderung der Entsprechenserklarung und einer eventuellen Ad-hoc-Publizitatspflicht nachgegangen. Nach der Darstellung der Umsetzungsmoeglichkeiten des Kodex im Unternehmen wird erlautert, welche Verstoesse gegen den Kodex denkbar sind und welche Folgen diese Verstoesse haben koennen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob durch die Erklarungspflicht neue Haftungsrisiken fur die Aktiengesellschaft oder fur ihre Organmitglieder entstehen.
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Seit 2002 besteht fur Vorstande und Aufsichtsrate boersennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte Entsprechenserklarung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Einfuhrung der Erklarungspflicht durch 161 AktG ist der bisherige Hoehepunkt der Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland. Zunachst zeichnet der Autor den Verlauf der Corporate-Governance-Debatte nach und stellt den Kodex vor. Es folgt eine ausfuhrliche Analyse des 161 AktG. Hierbei wird auch der Problematik einer unterjahrigen AEnderung der Entsprechenserklarung und einer eventuellen Ad-hoc-Publizitatspflicht nachgegangen. Nach der Darstellung der Umsetzungsmoeglichkeiten des Kodex im Unternehmen wird erlautert, welche Verstoesse gegen den Kodex denkbar sind und welche Folgen diese Verstoesse haben koennen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob durch die Erklarungspflicht neue Haftungsrisiken fur die Aktiengesellschaft oder fur ihre Organmitglieder entstehen.