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Nach einer jahrzehntelangen Diskussion tritt die Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 in Kraft. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgen Besonderheiten fur die Anwendung des nationalen Aktienrechts: In welchen Bereichen weicht nun das Recht der Hauptversammlung der SE von der Regelung des nationalen Aktienrechts ab? Ausgehend von normsystematischen UEberlegungen behandelt der Verfasser die Zustandigkeitsordnung in der SE und deren Satzung. Er zeigt in diesem Zusammenhang die Zustandigkeiten der Hauptversammlung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass fur die SE keine nationale Holzmuller -Zustandigkeit besteht. In zwei weiteren Abschnitten stellt er Besonderheiten im Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere der Einberufung und Beschlussfassung, dar.
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Nach einer jahrzehntelangen Diskussion tritt die Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 in Kraft. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgen Besonderheiten fur die Anwendung des nationalen Aktienrechts: In welchen Bereichen weicht nun das Recht der Hauptversammlung der SE von der Regelung des nationalen Aktienrechts ab? Ausgehend von normsystematischen UEberlegungen behandelt der Verfasser die Zustandigkeitsordnung in der SE und deren Satzung. Er zeigt in diesem Zusammenhang die Zustandigkeiten der Hauptversammlung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass fur die SE keine nationale Holzmuller -Zustandigkeit besteht. In zwei weiteren Abschnitten stellt er Besonderheiten im Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere der Einberufung und Beschlussfassung, dar.