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Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach dem Beginn des Menschseins im Strafrecht nach Fortfall der Strafbestimmung uber die Kindestoetung in 217 StGB a.F., die hinsichtlich dieses Zeitpunktes nach herrschender Auffassung als eine Art Legaldefinition angesehen wurde. Analysiert wird die Rechtslage vor und nach Aufhebung dieser Vorschrift. Es wird verstarkt auf die historische Entwicklung des Menschbegriffes sowie rechtsvergleichende Erkenntnisse zuruckgegriffen. Zudem werden gesetzespositivistische UEberlegungen angestellt. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass am Kriterium Geburtsbeginn festgehalten werden kann und sollte. Was den genauen Zeitpunkt anbelangt, empfiehlt es sich, im Rahmen einer legislatorischen Neuordnung ausdrucklich auf die Eroeffnungswehen abzustellen.
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach dem Beginn des Menschseins im Strafrecht nach Fortfall der Strafbestimmung uber die Kindestoetung in 217 StGB a.F., die hinsichtlich dieses Zeitpunktes nach herrschender Auffassung als eine Art Legaldefinition angesehen wurde. Analysiert wird die Rechtslage vor und nach Aufhebung dieser Vorschrift. Es wird verstarkt auf die historische Entwicklung des Menschbegriffes sowie rechtsvergleichende Erkenntnisse zuruckgegriffen. Zudem werden gesetzespositivistische UEberlegungen angestellt. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass am Kriterium Geburtsbeginn festgehalten werden kann und sollte. Was den genauen Zeitpunkt anbelangt, empfiehlt es sich, im Rahmen einer legislatorischen Neuordnung ausdrucklich auf die Eroeffnungswehen abzustellen.