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Die Arbeit befasst sich mit der hochgradig praxisrelevanten Frage im internationalen Rechtsverkehr, wann der Nachweis einer nicht im schriftlichen Vertrag enthaltenen mundlichen Nebenabrede vor Gericht zulassig ist. Im anglo-amerikanischen Recht verbietet die parol evidence rule grundsatzlich den Nachweis derartiger Nebenabreden und kann damit einschneidende, dem kontinentaleuropaischen Juristen meist unbekannte Folgen haben. In der anglo-amerikanischen Vertragspraxis werden haufig sogenannte merger clauses oder entire agreement clauses (Vollstandigkeitsklauseln) verwendet, um die Vollstandigkeit und Endgultigkeit einer schriftlichen Vereinbarung bereits im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen klarzustellen. Nach einer ausfuhrlichen rechtsvergleichenden Untersuchung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Rechtslage zur Behandlung von Nebenabreden und Vollstandigkeitsklauseln folgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage, ob die parol evidence rule mit dem Wiener UN-Kaufrechtsubereinkommen (CISG), den UNIDROIT Principles und den European Principles vereinbar ist und welche Bedeutung merger clauses im internationalen Einheitsrecht zugemessen werden sollte.
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Die Arbeit befasst sich mit der hochgradig praxisrelevanten Frage im internationalen Rechtsverkehr, wann der Nachweis einer nicht im schriftlichen Vertrag enthaltenen mundlichen Nebenabrede vor Gericht zulassig ist. Im anglo-amerikanischen Recht verbietet die parol evidence rule grundsatzlich den Nachweis derartiger Nebenabreden und kann damit einschneidende, dem kontinentaleuropaischen Juristen meist unbekannte Folgen haben. In der anglo-amerikanischen Vertragspraxis werden haufig sogenannte merger clauses oder entire agreement clauses (Vollstandigkeitsklauseln) verwendet, um die Vollstandigkeit und Endgultigkeit einer schriftlichen Vereinbarung bereits im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen klarzustellen. Nach einer ausfuhrlichen rechtsvergleichenden Untersuchung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Rechtslage zur Behandlung von Nebenabreden und Vollstandigkeitsklauseln folgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage, ob die parol evidence rule mit dem Wiener UN-Kaufrechtsubereinkommen (CISG), den UNIDROIT Principles und den European Principles vereinbar ist und welche Bedeutung merger clauses im internationalen Einheitsrecht zugemessen werden sollte.