Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europaischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Hoehepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung uber ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhaltnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Danemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunachst die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der Rechtsstellung des deutschen Insolvenzverwalters sowie seiner Kompetenzen nach deutschem Recht werden die einschlagigen Vorschriften der EuInsVO auf ihre Bedeutung fur den deutschen Insolvenzverwalter hin untersucht. Unterschieden wird danach, ob der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- oder als Sekundarinsolvenzverwalter tatig ist. Der Verfasser zeigt moegliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundarinsolvenzverfahren gemass Art. 27 ff. EuInsVO auf und fuhrt diese einer an der Praxis orientierten Loesung zu. Er weist insbesondere fur den Bereich der Kooperation auf die Erganzungsbedurftigkeit der EuInsVO hin.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europaischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Hoehepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung uber ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhaltnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Danemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunachst die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der Rechtsstellung des deutschen Insolvenzverwalters sowie seiner Kompetenzen nach deutschem Recht werden die einschlagigen Vorschriften der EuInsVO auf ihre Bedeutung fur den deutschen Insolvenzverwalter hin untersucht. Unterschieden wird danach, ob der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- oder als Sekundarinsolvenzverwalter tatig ist. Der Verfasser zeigt moegliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundarinsolvenzverfahren gemass Art. 27 ff. EuInsVO auf und fuhrt diese einer an der Praxis orientierten Loesung zu. Er weist insbesondere fur den Bereich der Kooperation auf die Erganzungsbedurftigkeit der EuInsVO hin.