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Die Makrotron-Entscheidung des BGH hat zahlreiche gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem regularen Delisting fur die Praxis geklart. Insbesondere hat der BGH entschieden, dass die Hauptversammlung fur die Entscheidung uber das regulare Delisting zustandig ist. Unklar bleibt jedoch, wie sich eine derartige Hauptversammlungskompetenz dogmatisch begrunden lasst. Wahrend die Literatur bislang davon ausging, dass das regulare Delisting eine zustimmungspflichtige Strukturmassnahme im Sinne der Holzmuller-Doktrin sei, wahlte der BGH einen vollkommen neuen, verfassungsrechtlichen Ansatz zur Begrundung der Hauptversammlungskompetenz. Diese Arbeit hinterfragt beide Begrundungsansatze kritisch. Dabei zeigt sich, dass die Zulassung zum Boersenhandel als oeffentlich-rechtliche Genehmigung keine durch Art. 14 GG geschutzte Rechtsposition ist. Die genaue Analyse der Holzmuller-Doktrin ergibt, dass es sich bei dem zentralen Begriff der Strukturmassnahme um einen ganzlich unbestimmten und auch unbestimmbaren Rechtsbegriff handelt, der es zwar ermoeglicht, eigene Wertungen pseudo-argumentativ zu untermauern, der jedoch fur die dogmatische-stringente Rechtsanwendung nicht brauchbar erscheint. Ausgehend von der wirtschaftlichen Bedeutung der Boersennotiz fur die Gesellschaft entwickelt der Verfasser einen neuen Ansatz, der als Anknupfungspunkt fur eine Hauptversammlungskompetenz die Vorschriften uber die Eigenkapitalausstattung der AG wahlt. Aus der Verortung der Entscheidung uber das regulare Delisting als Annexkompetenz zu Entscheidungen uber Eigenkapitalmassnahmen koennen sodann samtliche gesellschaftsrechtlichen Folgeprobleme geloest werden.
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Die Makrotron-Entscheidung des BGH hat zahlreiche gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem regularen Delisting fur die Praxis geklart. Insbesondere hat der BGH entschieden, dass die Hauptversammlung fur die Entscheidung uber das regulare Delisting zustandig ist. Unklar bleibt jedoch, wie sich eine derartige Hauptversammlungskompetenz dogmatisch begrunden lasst. Wahrend die Literatur bislang davon ausging, dass das regulare Delisting eine zustimmungspflichtige Strukturmassnahme im Sinne der Holzmuller-Doktrin sei, wahlte der BGH einen vollkommen neuen, verfassungsrechtlichen Ansatz zur Begrundung der Hauptversammlungskompetenz. Diese Arbeit hinterfragt beide Begrundungsansatze kritisch. Dabei zeigt sich, dass die Zulassung zum Boersenhandel als oeffentlich-rechtliche Genehmigung keine durch Art. 14 GG geschutzte Rechtsposition ist. Die genaue Analyse der Holzmuller-Doktrin ergibt, dass es sich bei dem zentralen Begriff der Strukturmassnahme um einen ganzlich unbestimmten und auch unbestimmbaren Rechtsbegriff handelt, der es zwar ermoeglicht, eigene Wertungen pseudo-argumentativ zu untermauern, der jedoch fur die dogmatische-stringente Rechtsanwendung nicht brauchbar erscheint. Ausgehend von der wirtschaftlichen Bedeutung der Boersennotiz fur die Gesellschaft entwickelt der Verfasser einen neuen Ansatz, der als Anknupfungspunkt fur eine Hauptversammlungskompetenz die Vorschriften uber die Eigenkapitalausstattung der AG wahlt. Aus der Verortung der Entscheidung uber das regulare Delisting als Annexkompetenz zu Entscheidungen uber Eigenkapitalmassnahmen koennen sodann samtliche gesellschaftsrechtlichen Folgeprobleme geloest werden.