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Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 erweiterte die Wahlrechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und fuhrte so zu einer Intensivierung des Wettbewerbs der Krankenkassen um Mitglieder bzw. Versicherte. In diesem Zusammenhang sollte die Einfuhrung eines Risikostrukturausgleichs (RSA) das Auftreten von Risikoselektion verhindern. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beantwortung der Frage, ob es im Mitgliederwettbewerb der GKV dennoch zu Risikoselektion gekommen ist. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Analyse der Anreizwirkungen des Wettbewerbsrahmens inklusive des RSA. Auf Basis einer eingehenden Untersuchung des Wettbewerbsprozesses werden daruber hinaus potentielle Selektionsinstrumente der Kassen vorgestellt, deren Bewertung die Grundlage fur die Beantwortung der Frage nach Risikoselektion im Mitgliederwettbewerb in der GKV bilden.
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Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 erweiterte die Wahlrechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und fuhrte so zu einer Intensivierung des Wettbewerbs der Krankenkassen um Mitglieder bzw. Versicherte. In diesem Zusammenhang sollte die Einfuhrung eines Risikostrukturausgleichs (RSA) das Auftreten von Risikoselektion verhindern. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beantwortung der Frage, ob es im Mitgliederwettbewerb der GKV dennoch zu Risikoselektion gekommen ist. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Analyse der Anreizwirkungen des Wettbewerbsrahmens inklusive des RSA. Auf Basis einer eingehenden Untersuchung des Wettbewerbsprozesses werden daruber hinaus potentielle Selektionsinstrumente der Kassen vorgestellt, deren Bewertung die Grundlage fur die Beantwortung der Frage nach Risikoselektion im Mitgliederwettbewerb in der GKV bilden.