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Das Thema Organhaftung ist in den letzten Jahren in Deutschland verstarkt ins Blickfeld der OEffentlichkeit geruckt. Vor dem Hintergrund des Kursverfalls an den Aktienmarkten wird der Ruf nach einer persoenlichen Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder immer lauter. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang haufig auf die Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Die Rechtspraxis dort ist seit vielen Jahren mit Fragen der persoenlichen Haftung von Leitungsorganen unmittelbar gegenuber den Aktionaren vertraut. Anhand der Erfahrungen des US-amerikanischen Rechts wird ein eingehender UEberblick uber die Konstellationen gegeben, in denen eine verbandsinterne Direkthaftung praktisch auch fur das deutsche Recht in Betracht kommt. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, eine gesellschaftsrechtliche Direkthaftung mit Hilfe vertraglicher Argumentationsmuster (Organpflichten mit Schutzwirkung fur die Aktionare) zu begrunden.
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Das Thema Organhaftung ist in den letzten Jahren in Deutschland verstarkt ins Blickfeld der OEffentlichkeit geruckt. Vor dem Hintergrund des Kursverfalls an den Aktienmarkten wird der Ruf nach einer persoenlichen Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder immer lauter. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang haufig auf die Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Die Rechtspraxis dort ist seit vielen Jahren mit Fragen der persoenlichen Haftung von Leitungsorganen unmittelbar gegenuber den Aktionaren vertraut. Anhand der Erfahrungen des US-amerikanischen Rechts wird ein eingehender UEberblick uber die Konstellationen gegeben, in denen eine verbandsinterne Direkthaftung praktisch auch fur das deutsche Recht in Betracht kommt. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, eine gesellschaftsrechtliche Direkthaftung mit Hilfe vertraglicher Argumentationsmuster (Organpflichten mit Schutzwirkung fur die Aktionare) zu begrunden.