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Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfugen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs uber ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Masse kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehoerigkeit anknupfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Moeglichkeit, sich unabhangig von seiner Religionszugehoerigkeit fur ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit stellt die verschiedenen Rechte und ihre Anwendung vor ihrem religioesen, geschichtlich-kulturellen und sozialen Hintergrund dar. Abschliessend wird die Anwendbarkeit der indischen Eherechte in Deutschland im Lichte des ordre-public-Vorbehalts eroertert.
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Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfugen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs uber ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Masse kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehoerigkeit anknupfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Moeglichkeit, sich unabhangig von seiner Religionszugehoerigkeit fur ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit stellt die verschiedenen Rechte und ihre Anwendung vor ihrem religioesen, geschichtlich-kulturellen und sozialen Hintergrund dar. Abschliessend wird die Anwendbarkeit der indischen Eherechte in Deutschland im Lichte des ordre-public-Vorbehalts eroertert.