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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben koennen. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Moeglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzufuhren. Zudem wurden neue Wege eroeffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwurdigen Belange von Zeugen Rucksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Loesung naher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhaltnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-UEbertragung sowie die Zulassigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.
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Diese Arbeit behandelt Rechtsprobleme, die sich bei der Anwendung von Videotechnologie im Strafprozess ergeben koennen. Durch das Zeugenschutzgesetz wurden neue Moeglichkeiten geschaffen, Zeugenaussagen im Strafverfahren mittels Videotechnik zu konservieren und im Ermittlungsverfahren oder in der strafprozessualen Hauptverhandlung vorzufuhren. Zudem wurden neue Wege eroeffnet, durch den Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren auf die schutzwurdigen Belange von Zeugen Rucksicht zu nehmen. Die Option des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren wirft jedoch auch neue Rechtsprobleme auf, die in dieser Arbeit aufgezeigt und einer Loesung naher gebracht werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhaltnis von Bild-Ton-Aufzeichnungen und Vernehmungsniederschriften, die Vernehmung von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern mittels Bild-Ton-UEbertragung sowie die Zulassigkeit formloser Vorhalte mittels Bild-Ton-Aufzeichnungen zu nennen.