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Die Europaische Kommission gibt naturlichen oder juristischen Personen die Moeglichkeit, mittels einer Beschwerde einen Verstoss gegen Gemeinschaftsrecht anzuzeigen. Die Arbeit untersucht die Frage, ob es moeglich ist, hieraus einen Anspruch auf Durchfuhrung eines Vertragsverletzungsverfahrens herzuleiten. Dabei wird insbesondere die Moeglichkeit gepruft, diesen Anspruch im Wege einer Nichtigkeitsklage durchzusetzen. Im Mittelpunkt der Eroerterungen steht die Frage, in welchen Konstellationen unmittelbare und individuelle Betroffenheit i.S.d. Art. 230 Abs. 4 EG vorliegen kann. Hierbei ist vor allem die Kontrolle der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Einzelfall von Bedeutung. Flankierend werden die Moeglichkeiten einer Untatigkeits- sowie einer Amtshaftungsklage thematisiert.
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Die Europaische Kommission gibt naturlichen oder juristischen Personen die Moeglichkeit, mittels einer Beschwerde einen Verstoss gegen Gemeinschaftsrecht anzuzeigen. Die Arbeit untersucht die Frage, ob es moeglich ist, hieraus einen Anspruch auf Durchfuhrung eines Vertragsverletzungsverfahrens herzuleiten. Dabei wird insbesondere die Moeglichkeit gepruft, diesen Anspruch im Wege einer Nichtigkeitsklage durchzusetzen. Im Mittelpunkt der Eroerterungen steht die Frage, in welchen Konstellationen unmittelbare und individuelle Betroffenheit i.S.d. Art. 230 Abs. 4 EG vorliegen kann. Hierbei ist vor allem die Kontrolle der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Einzelfall von Bedeutung. Flankierend werden die Moeglichkeiten einer Untatigkeits- sowie einer Amtshaftungsklage thematisiert.