Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat auf Bundesebene die lange Zeit umstrittenen Fragen nach der Verantwortlichkeit fur die Sanierung von Altlasten neu geregelt. Gerade die Vorschriften zur Bestimmung der Sanierungsverantwortlichen sind - nicht zuletzt wegen der enormen Kosten, die im Rahmen der Sanierung von Grundstucken haufig anfallen - auf besonders grosses Interesse gestossen. Mit der Ausdehnung der Sanierungsverantwortlichkeit auch auf denjenigen, der aus handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsgrunden fur eine juristische Person einzustehen hat, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem Umgehungsstrategien durch die Einschaltung juristischer Personen vereitelt werden. Ein solcher pauschaler Verweis auf handels- und gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestande, hier vor allem die Durchgriffs- und Konzernhaftung, wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf, die sich insbesondere aus den Friktionen von gesellschaftsrechtlichen und oeffentlichrechtlichen Grundsatzen ergeben. Diesen Fragen geht die Arbeit nach.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat auf Bundesebene die lange Zeit umstrittenen Fragen nach der Verantwortlichkeit fur die Sanierung von Altlasten neu geregelt. Gerade die Vorschriften zur Bestimmung der Sanierungsverantwortlichen sind - nicht zuletzt wegen der enormen Kosten, die im Rahmen der Sanierung von Grundstucken haufig anfallen - auf besonders grosses Interesse gestossen. Mit der Ausdehnung der Sanierungsverantwortlichkeit auch auf denjenigen, der aus handels- oder gesellschaftsrechtlichen Rechtsgrunden fur eine juristische Person einzustehen hat, sollten nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem Umgehungsstrategien durch die Einschaltung juristischer Personen vereitelt werden. Ein solcher pauschaler Verweis auf handels- und gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestande, hier vor allem die Durchgriffs- und Konzernhaftung, wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf, die sich insbesondere aus den Friktionen von gesellschaftsrechtlichen und oeffentlichrechtlichen Grundsatzen ergeben. Diesen Fragen geht die Arbeit nach.