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Die Frage, ob dem Urheber das Recht zusteht, dem Eigentumer die Vernichtung seines Werkes zu verbieten, hat im geltenden Urheberrecht keine ausdruckliche Regelung erfahren. Daher ist dieses Problem bis heute in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten. In dieser Arbeit wird aus dem Persoenlichkeitsrecht des Urhebers die Befugnis, sich gegen die Vernichtung seines Werkes zu wenden, abgeleitet. Hierzu werden Umfang und Schutzrichtung des Urheberpersoenlichkeitsrechts ausgelotet. Insbesondere wird diskutiert, inwieweit uber die normierten Einzelbefugnisse hinaus aus dem Urheberpersoenlichkeitsrecht weitere Rechte abgeleitet werden koennen. Anhand von Fallgruppen wird dargestellt, in welchen konkreten Konstellationen sich die Erhaltungsinteressen des Urhebers gegen die Interessen des Eigentumers durchsetzen. Dabei wird auf Grund der praktischen Relevanz vor allem die Vernichtung von Bauwerken behandelt.
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Die Frage, ob dem Urheber das Recht zusteht, dem Eigentumer die Vernichtung seines Werkes zu verbieten, hat im geltenden Urheberrecht keine ausdruckliche Regelung erfahren. Daher ist dieses Problem bis heute in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten. In dieser Arbeit wird aus dem Persoenlichkeitsrecht des Urhebers die Befugnis, sich gegen die Vernichtung seines Werkes zu wenden, abgeleitet. Hierzu werden Umfang und Schutzrichtung des Urheberpersoenlichkeitsrechts ausgelotet. Insbesondere wird diskutiert, inwieweit uber die normierten Einzelbefugnisse hinaus aus dem Urheberpersoenlichkeitsrecht weitere Rechte abgeleitet werden koennen. Anhand von Fallgruppen wird dargestellt, in welchen konkreten Konstellationen sich die Erhaltungsinteressen des Urhebers gegen die Interessen des Eigentumers durchsetzen. Dabei wird auf Grund der praktischen Relevanz vor allem die Vernichtung von Bauwerken behandelt.