Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Liest man den 238 Abs. 2 der Strafprozessordnung, so fallt auf, dass dieser lediglich die Zustandigkeit des Gerichts fur den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Dass bei Nichtbeanstandung der Massnahme eine nachfolgende Revisionsruge prakludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwahnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Rugeverlust aus 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis uberhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Liest man den 238 Abs. 2 der Strafprozessordnung, so fallt auf, dass dieser lediglich die Zustandigkeit des Gerichts fur den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Dass bei Nichtbeanstandung der Massnahme eine nachfolgende Revisionsruge prakludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwahnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Rugeverlust aus 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis uberhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.