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Anhand der umfangreich erhaltenen Akten des zwischen 1933 und 1940 tatigen Sondergerichts Freiberg wird die Spruchtatigkeit der dortigen Richter gegen die in Sachsen besonders zahlreichen Anhanger der Zeugen Jehovas offengelegt. Diese wurden aufgrund ihrer konsequent apolitischen Haltung als staatsfeindliche Sektierer bezeichnet und mit den politischen Gegnern der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Demzufolge ergaben sich vor allem seit 1935 immer mehr Verurteilungen. Wie anhand zahlreicher Beispiele erlautert wird, fielen Zeugen Jehovas aus verschiedenen Grunden auf. Dies war nicht nur durch Effektivierung der Polizei- und Gestapoarbeit moeglich geworden. Es wird im Detail geschildert, welche Zusammenarbeit es hierbei zwischen Parteiorganen, der oertlichen Polizei, Teilen der Bevoelkerung, der Gestapo und der Justiz gab. Die Bedeutsamkeit von Denunziationen wird ebenfalls untersucht. Nach dem Ende der NS-Herrschaft konnten die Zeugen Jehovas im Sachsen der SBZ nur unter Schwierigkeiten wieder tatig sein, bis sie 1950 in der DDR erneut verboten wurden.
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Anhand der umfangreich erhaltenen Akten des zwischen 1933 und 1940 tatigen Sondergerichts Freiberg wird die Spruchtatigkeit der dortigen Richter gegen die in Sachsen besonders zahlreichen Anhanger der Zeugen Jehovas offengelegt. Diese wurden aufgrund ihrer konsequent apolitischen Haltung als staatsfeindliche Sektierer bezeichnet und mit den politischen Gegnern der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Demzufolge ergaben sich vor allem seit 1935 immer mehr Verurteilungen. Wie anhand zahlreicher Beispiele erlautert wird, fielen Zeugen Jehovas aus verschiedenen Grunden auf. Dies war nicht nur durch Effektivierung der Polizei- und Gestapoarbeit moeglich geworden. Es wird im Detail geschildert, welche Zusammenarbeit es hierbei zwischen Parteiorganen, der oertlichen Polizei, Teilen der Bevoelkerung, der Gestapo und der Justiz gab. Die Bedeutsamkeit von Denunziationen wird ebenfalls untersucht. Nach dem Ende der NS-Herrschaft konnten die Zeugen Jehovas im Sachsen der SBZ nur unter Schwierigkeiten wieder tatig sein, bis sie 1950 in der DDR erneut verboten wurden.