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Als Ende 1863 mit Friedrich VII. der letzte gemeinsame Herrscher uber Danemark und Schleswig-Holstein gestorben war, erhoben die Hauser Augustenburg, Glucksburg, Oldenburg und Hohenzollern Anspruch auf die Thronfolge in den Herzogtumern. Wem dabei das am besten begrundete Recht zur Seite stand, ist eine immer noch offene Frage, der die vorliegende Untersuchung nachgeht. Sie skizziert die rechtlichen, dynastischen und politischen Voraussetzungen, stellt die Positionen der Verfechter der verschiedenen Erbrechtsanspruche dar und konfrontiert sie mit den Quellen und der herrschenden Lehre der Rechtswissenschaft zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Damit schafft sie die Grundlage zu einer nicht nur erfolgsorientierten Beurteilung der Loesung der schleswig-holsteinischen Frage.
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Als Ende 1863 mit Friedrich VII. der letzte gemeinsame Herrscher uber Danemark und Schleswig-Holstein gestorben war, erhoben die Hauser Augustenburg, Glucksburg, Oldenburg und Hohenzollern Anspruch auf die Thronfolge in den Herzogtumern. Wem dabei das am besten begrundete Recht zur Seite stand, ist eine immer noch offene Frage, der die vorliegende Untersuchung nachgeht. Sie skizziert die rechtlichen, dynastischen und politischen Voraussetzungen, stellt die Positionen der Verfechter der verschiedenen Erbrechtsanspruche dar und konfrontiert sie mit den Quellen und der herrschenden Lehre der Rechtswissenschaft zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Damit schafft sie die Grundlage zu einer nicht nur erfolgsorientierten Beurteilung der Loesung der schleswig-holsteinischen Frage.