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Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen fuhrt zu einer Zunahme grenzuberschreitender Tatigkeiten von Arbeitnehmern. Dabei ist das anwendbare Recht auf das Arbeitsverhaltnis (Arbeitsvertragsstatut) zu bestimmen. Diese Arbeit greift das Gebot der einheitlichen Auslegung aus Art. 36 EGBGB auf und untersucht die Auslegung der Regelungen des Europaischen Schuldvertragsubereinkommen (EVUE) vom 19.6.1980 zur Bestimmung des anwendbaren Rechts auf Individualarbeitsverhaltnisse in ausgewahlten Vertragsstaaten unter Berucksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Die Untersuchung zeigt, dass die Anwendung international zwingender Bestimmungen auf Individualarbeitsverhaltnisse in den Vertragsstaaten nur ein geringes Mass an Einheitlichkeit aufweist. Insgesamt stellt das EVUE aber ein Rechtsanwendungssystem zur Verfugung, mit dem sich fur Individualarbeitsverhaltnisse insbesondere durch das Zusammenspiel zwingender Bestimmungen befriedigende Ergebnisse erzielen lassen.
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Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen fuhrt zu einer Zunahme grenzuberschreitender Tatigkeiten von Arbeitnehmern. Dabei ist das anwendbare Recht auf das Arbeitsverhaltnis (Arbeitsvertragsstatut) zu bestimmen. Diese Arbeit greift das Gebot der einheitlichen Auslegung aus Art. 36 EGBGB auf und untersucht die Auslegung der Regelungen des Europaischen Schuldvertragsubereinkommen (EVUE) vom 19.6.1980 zur Bestimmung des anwendbaren Rechts auf Individualarbeitsverhaltnisse in ausgewahlten Vertragsstaaten unter Berucksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Die Untersuchung zeigt, dass die Anwendung international zwingender Bestimmungen auf Individualarbeitsverhaltnisse in den Vertragsstaaten nur ein geringes Mass an Einheitlichkeit aufweist. Insgesamt stellt das EVUE aber ein Rechtsanwendungssystem zur Verfugung, mit dem sich fur Individualarbeitsverhaltnisse insbesondere durch das Zusammenspiel zwingender Bestimmungen befriedigende Ergebnisse erzielen lassen.