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Das gegenwartige Insolvenzrecht der Bundesrepublik Deutschland ist geteilt: Wahrend in den alten Bundeslandern Konkurs- und Vergleichsordnung gelten, gilt im neuen Bundesgebiet die Gesamtvollstreckungsordnung, erganzt durch einige nebengesetzliche Vorschriften. Diese Untersuchung arbeitet die wesentlichen Probleme der insolvenzrechtlichen Praxis in Ostdeutschland schwerpunktmassig auf und ordnet sie in den Gesamtzusammenhang der Neuordnung des Insolvenzrechts ein. Vor dem Hintergrund der bisherigen praktischen Erfahrungen wird diskutiert, inwieweit das Gesamtvollstreckungsrecht den besonderen wirtschaftlichen Anforderungen im Beitrittsgebiet Rechnung getragen hat und inwieweit die bereits in der Gesamtvollstreckungsordnung befindlichen Elemente der Insolvenzrechtsreform fur ein kunftiges einheitliches Insolvenzrecht geeignet sind.
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Das gegenwartige Insolvenzrecht der Bundesrepublik Deutschland ist geteilt: Wahrend in den alten Bundeslandern Konkurs- und Vergleichsordnung gelten, gilt im neuen Bundesgebiet die Gesamtvollstreckungsordnung, erganzt durch einige nebengesetzliche Vorschriften. Diese Untersuchung arbeitet die wesentlichen Probleme der insolvenzrechtlichen Praxis in Ostdeutschland schwerpunktmassig auf und ordnet sie in den Gesamtzusammenhang der Neuordnung des Insolvenzrechts ein. Vor dem Hintergrund der bisherigen praktischen Erfahrungen wird diskutiert, inwieweit das Gesamtvollstreckungsrecht den besonderen wirtschaftlichen Anforderungen im Beitrittsgebiet Rechnung getragen hat und inwieweit die bereits in der Gesamtvollstreckungsordnung befindlichen Elemente der Insolvenzrechtsreform fur ein kunftiges einheitliches Insolvenzrecht geeignet sind.