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Der Schutzbereich des europaischen Patents ist in Art. 69 EPU und in dem dazugehorigen Auslegungsprotokoll definiert. Diese Definition lasst jedoch Spielraum fur verschiedene Interpretationen. Ausserdem ist die patentrechtliche Tradition der verschiedenen Vertragsstaaten des EPU nicht einheitlich. Es besteht somit ein Bedarf fur eine Vereinheitlichung. Diese Arbeit behandelt zunachst grundsatzliche Fragen zur Auslegung der Patentanspruche. Ferner werden die Rechtstraditionen der einzelnen Vertragsstaaten des EPU hinsichtlich der Feststellung des sachlichen Schutzbereichs unter Einschluss der rechtsgeschichtlichen Entwicklung kritisch dargestellt. Schliesslich werden - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung der Aquivalente und des Teilschutzes - die Voraussetzungen fur das Vorliegen einer Patentverletzung herausgearbeitet.
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Der Schutzbereich des europaischen Patents ist in Art. 69 EPU und in dem dazugehorigen Auslegungsprotokoll definiert. Diese Definition lasst jedoch Spielraum fur verschiedene Interpretationen. Ausserdem ist die patentrechtliche Tradition der verschiedenen Vertragsstaaten des EPU nicht einheitlich. Es besteht somit ein Bedarf fur eine Vereinheitlichung. Diese Arbeit behandelt zunachst grundsatzliche Fragen zur Auslegung der Patentanspruche. Ferner werden die Rechtstraditionen der einzelnen Vertragsstaaten des EPU hinsichtlich der Feststellung des sachlichen Schutzbereichs unter Einschluss der rechtsgeschichtlichen Entwicklung kritisch dargestellt. Schliesslich werden - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung der Aquivalente und des Teilschutzes - die Voraussetzungen fur das Vorliegen einer Patentverletzung herausgearbeitet.