Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Art. 15 GG scheint auf den ersten Blick einen Fremdkorper innerhalb des Grundgesetzes darzustellen. Deshalb ist es verwunderlich, dass er in Lehre und Forschung bisher kaum beachtet wurde. Zwar hat der Sozialisierungsartikel eine theoretische und ideologische, jedoch keine praktische Rolle in der Bundesrepublik Deutschland gespielt. Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, Art. 15 GG sei -obsoletes Verfassungsrecht-. Vielmehr vermittelt die Auslegung des Art. 15 GG im Gesamtgefuge der Verfassung und ihrer Prinzipien Losungsansatze zur Bewaltigung wirtschaftspolitischer Probleme. Hierbei wird vor allem deutlich, dass Art. 15 GG trotz seiner Eigenstandigkeit nur im Zusammenhang mit anderen Grundrechtsnormen wie Art. 2, 5, 12 GG, insbesondere aber Art. 14, 19 GG und dem Sozialstaatsprinzip zu verstehen und auszulegen ist. Sozialisierungsmassnahmen konnten daher durchaus praktische Bedeutung gewinnen, so wie dies in unseren europaischen Nachbarlandern der Fall gewesen ist.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Art. 15 GG scheint auf den ersten Blick einen Fremdkorper innerhalb des Grundgesetzes darzustellen. Deshalb ist es verwunderlich, dass er in Lehre und Forschung bisher kaum beachtet wurde. Zwar hat der Sozialisierungsartikel eine theoretische und ideologische, jedoch keine praktische Rolle in der Bundesrepublik Deutschland gespielt. Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, Art. 15 GG sei -obsoletes Verfassungsrecht-. Vielmehr vermittelt die Auslegung des Art. 15 GG im Gesamtgefuge der Verfassung und ihrer Prinzipien Losungsansatze zur Bewaltigung wirtschaftspolitischer Probleme. Hierbei wird vor allem deutlich, dass Art. 15 GG trotz seiner Eigenstandigkeit nur im Zusammenhang mit anderen Grundrechtsnormen wie Art. 2, 5, 12 GG, insbesondere aber Art. 14, 19 GG und dem Sozialstaatsprinzip zu verstehen und auszulegen ist. Sozialisierungsmassnahmen konnten daher durchaus praktische Bedeutung gewinnen, so wie dies in unseren europaischen Nachbarlandern der Fall gewesen ist.