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Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und sonstiger selbstandiger Erwerbstatigkeit ist seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher Kritik und gegenwartig insbesondere in der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb in Frage gestellt worden. In dieser Arbeit wird die historische Entwicklung des Begriffes des -freien Berufes- und des -Gewerbes- untersucht und die bestehende, unterschiedliche steuerliche Behandlung von freien Berufen und Gewerbetreibenden im Einkommensteuerrecht und Gewerbesteuerrecht dargestellt. Die Verfasserin kommt dabei zum Ergebnis, dass weder im Einkommensteuerrecht noch im Gewerbesteuerrecht der Tatbestand der freien Berufe Anknupfungspunkt fur Steuerrechtsdifferenzierungen sein darf. Im Einkommensteuerrecht sollten deshalb die Einkunfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstandiger Tatigkeit in einem Tatbestand zusammengefasst werden und eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung nicht mehr von der Einkunftsart freier Beruf bzw. Gewerbebetrieb abhangig gemacht werden. Fur das Gewerbesteuerrecht wird eine Neudefinition des Steuergegenstandes gefordert.
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Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und sonstiger selbstandiger Erwerbstatigkeit ist seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher Kritik und gegenwartig insbesondere in der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb in Frage gestellt worden. In dieser Arbeit wird die historische Entwicklung des Begriffes des -freien Berufes- und des -Gewerbes- untersucht und die bestehende, unterschiedliche steuerliche Behandlung von freien Berufen und Gewerbetreibenden im Einkommensteuerrecht und Gewerbesteuerrecht dargestellt. Die Verfasserin kommt dabei zum Ergebnis, dass weder im Einkommensteuerrecht noch im Gewerbesteuerrecht der Tatbestand der freien Berufe Anknupfungspunkt fur Steuerrechtsdifferenzierungen sein darf. Im Einkommensteuerrecht sollten deshalb die Einkunfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstandiger Tatigkeit in einem Tatbestand zusammengefasst werden und eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung nicht mehr von der Einkunftsart freier Beruf bzw. Gewerbebetrieb abhangig gemacht werden. Fur das Gewerbesteuerrecht wird eine Neudefinition des Steuergegenstandes gefordert.