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Die Studie behandelt das ambivalente Verhaltnis von Therapie und Strafrecht bei Drogenabhangigen. Sie stellt das vereinfachend als -Therapie statt Strafe- bezeichnete Prinzip der 35 ff BtMG in den Mittelpunkt und bezieht daruber hinaus alle anderen straf- und ausserstrafrechtlichen Therapie- und Sanktionsmoglichkeiten in die Betrachtung ein. Es wird deutlich, dass das deutsche Betaubungsmittelrecht treffender mit -Therapie und Strafe- zu beschreiben ist und der Grundsatz -wenn Therapie, dann keine Strafe- lautet. Die 35 ff BtMG sind ein Beitrag, Drogenabhangige schrittweise zur verantwortlichen Entscheidung uber die Vor- und Nachteile eines drogenfreien Lebens zu befahigen. Weil die Arbeit auch die Bereiche Drogenpolitik sowie die justitielle und therapeutische Behandlung Drogenabhangiger behandelt, eignet sie sich als Nachschlagewerk zu aktuellen Problemen des Betaubungsmittelstrafrechts.
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Die Studie behandelt das ambivalente Verhaltnis von Therapie und Strafrecht bei Drogenabhangigen. Sie stellt das vereinfachend als -Therapie statt Strafe- bezeichnete Prinzip der 35 ff BtMG in den Mittelpunkt und bezieht daruber hinaus alle anderen straf- und ausserstrafrechtlichen Therapie- und Sanktionsmoglichkeiten in die Betrachtung ein. Es wird deutlich, dass das deutsche Betaubungsmittelrecht treffender mit -Therapie und Strafe- zu beschreiben ist und der Grundsatz -wenn Therapie, dann keine Strafe- lautet. Die 35 ff BtMG sind ein Beitrag, Drogenabhangige schrittweise zur verantwortlichen Entscheidung uber die Vor- und Nachteile eines drogenfreien Lebens zu befahigen. Weil die Arbeit auch die Bereiche Drogenpolitik sowie die justitielle und therapeutische Behandlung Drogenabhangiger behandelt, eignet sie sich als Nachschlagewerk zu aktuellen Problemen des Betaubungsmittelstrafrechts.