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Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt fur Arbeit stand in den letzten Jahren haufig zur Disposition. Das Alleinvermittlungsrecht ist durch das Beschaftigungsforderungsgesetz 1994 aufgehoben worden. Diese Arbeit stellt die Unvereinbarkeit eines solchen Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht dar. Dabei versucht die Studie die europarechtliche Notwendigkeit der arbeitsmarktpolitisch motivierten Entscheidung des Gesetzgebers aufzuzeigen. Insoweit wird das bislang bestehende Alleinvermittlungsrecht im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als auch mit dem Wettbewerbsrecht untersucht. Die Arbeit zeigt insbesondere auf, dass die Gewahrleistung der Grundfreiheiten es in Zukunft EG-auslandischen Stellenvermittlern ermoglichen wird, sich auf dem entstehenden nationalen Vermittlungsmarkt zu engagieren.
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Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt fur Arbeit stand in den letzten Jahren haufig zur Disposition. Das Alleinvermittlungsrecht ist durch das Beschaftigungsforderungsgesetz 1994 aufgehoben worden. Diese Arbeit stellt die Unvereinbarkeit eines solchen Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht dar. Dabei versucht die Studie die europarechtliche Notwendigkeit der arbeitsmarktpolitisch motivierten Entscheidung des Gesetzgebers aufzuzeigen. Insoweit wird das bislang bestehende Alleinvermittlungsrecht im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als auch mit dem Wettbewerbsrecht untersucht. Die Arbeit zeigt insbesondere auf, dass die Gewahrleistung der Grundfreiheiten es in Zukunft EG-auslandischen Stellenvermittlern ermoglichen wird, sich auf dem entstehenden nationalen Vermittlungsmarkt zu engagieren.