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Der Verfasser widmet sich einem Thema, das im Rahmen der europaischen Integration in hohem Masse Bedeutung erlangt. Denn ein grosser Teil der nationalen Fusionskontrollvorschriften - wie etwa im GWB - sind nicht auf die europaische Fusionskontrolle nach der VO Nr. 4064/89 abgestimmt. In dieser Arbeit wird der Anwendungsbereich der FKVO und damit die Kompetenzabgrenzung zwischen europaischem und deutschem Recht dargestellt. Ausserdem werden besondere Schnittstellen zum nationalen Recht wie z.B. Verweisungsmoglichkeiten kritisch besprochen. Ferner wird die verbleibende Bedeutung von Art. 85, 86 EG-Vertrag fur die Fusionskontrolle und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen untersucht. Dabei gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Abgrenzung der Fusionskontrollsysteme viele Problemfelder aufwirft, die auch in nachster Zeit nicht verschwinden werden.
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Der Verfasser widmet sich einem Thema, das im Rahmen der europaischen Integration in hohem Masse Bedeutung erlangt. Denn ein grosser Teil der nationalen Fusionskontrollvorschriften - wie etwa im GWB - sind nicht auf die europaische Fusionskontrolle nach der VO Nr. 4064/89 abgestimmt. In dieser Arbeit wird der Anwendungsbereich der FKVO und damit die Kompetenzabgrenzung zwischen europaischem und deutschem Recht dargestellt. Ausserdem werden besondere Schnittstellen zum nationalen Recht wie z.B. Verweisungsmoglichkeiten kritisch besprochen. Ferner wird die verbleibende Bedeutung von Art. 85, 86 EG-Vertrag fur die Fusionskontrolle und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen untersucht. Dabei gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Abgrenzung der Fusionskontrollsysteme viele Problemfelder aufwirft, die auch in nachster Zeit nicht verschwinden werden.