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Die Anwendung nationaler Verfahrensnormen darf die Geltendmachung von Rechten aus dem Gemeinschaftsrecht nicht praktisch unmoglich machen. Diese vom EuGH in standiger Rechtsprechung gebrauchte -Leerformel- ist aus sich allein heraus nicht geeignet, die Un-/Zulassigkeit einer nationalen Verfahrensnorm in einem Konfliktfall mit dem Gemeinschaftsrecht zu bestimmen. Diese Arbeit untersucht die grundlegenden Entscheidungen des EuGH zum Verhaltnis zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Verfahrensrecht. Sie geht den Beweggrunden nach, die den EuGH jeweils dazu veranlasst haben, die nationale Verfahrensnorm fur un-/vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht zu erklaren. Aus dieser Rechtsprechung wird eine allgemeine Kollisionsregel abgeleitet, mittels derer die gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit des deutschen Rechtsschutzsystems gegenuber Vorlagepflichtverletzungen im Zivilprozess untersucht wird.
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Die Anwendung nationaler Verfahrensnormen darf die Geltendmachung von Rechten aus dem Gemeinschaftsrecht nicht praktisch unmoglich machen. Diese vom EuGH in standiger Rechtsprechung gebrauchte -Leerformel- ist aus sich allein heraus nicht geeignet, die Un-/Zulassigkeit einer nationalen Verfahrensnorm in einem Konfliktfall mit dem Gemeinschaftsrecht zu bestimmen. Diese Arbeit untersucht die grundlegenden Entscheidungen des EuGH zum Verhaltnis zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Verfahrensrecht. Sie geht den Beweggrunden nach, die den EuGH jeweils dazu veranlasst haben, die nationale Verfahrensnorm fur un-/vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht zu erklaren. Aus dieser Rechtsprechung wird eine allgemeine Kollisionsregel abgeleitet, mittels derer die gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit des deutschen Rechtsschutzsystems gegenuber Vorlagepflichtverletzungen im Zivilprozess untersucht wird.