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Die Rolle und Stellung der Jugendlichen sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. In vielen Lebensbereichen wird ihnen Selbst- bzw. Mitbestimmung zuerkannt. Das Grundgesetz schweigt jedoch bezuglich der Ausubung der Grundrechte durch die Minderjahrigen selbst. Das Selbstbestimmungsrecht des Minderjahrigen bei arztlichen Eingriffen ist einerseits ein besonders gravierender Anwendungsfall der im Eltern-Kind-Verhaltnis auftretenden Spannungen; andererseits geht es hierbei um die Klarung des genauso problematischen Arzt-Patient-Verhaltnisses. Diese Studie erortert zunachst die grundsatzliche Frage, ob der Minderjahrige seine Grundrechte selbst ausuben kann. Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung soll dann eine den Interessen aller Beteiligten (Kind-Eltern-Arzt) gerecht werdende - seit uber zwei Jahrzehnten angestrebte - Losung erarbeitet werden.
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Die Rolle und Stellung der Jugendlichen sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. In vielen Lebensbereichen wird ihnen Selbst- bzw. Mitbestimmung zuerkannt. Das Grundgesetz schweigt jedoch bezuglich der Ausubung der Grundrechte durch die Minderjahrigen selbst. Das Selbstbestimmungsrecht des Minderjahrigen bei arztlichen Eingriffen ist einerseits ein besonders gravierender Anwendungsfall der im Eltern-Kind-Verhaltnis auftretenden Spannungen; andererseits geht es hierbei um die Klarung des genauso problematischen Arzt-Patient-Verhaltnisses. Diese Studie erortert zunachst die grundsatzliche Frage, ob der Minderjahrige seine Grundrechte selbst ausuben kann. Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung soll dann eine den Interessen aller Beteiligten (Kind-Eltern-Arzt) gerecht werdende - seit uber zwei Jahrzehnten angestrebte - Losung erarbeitet werden.