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Zu den zentralen Problemen des Strafprozessrechts gehort die Frage nach Wesen und Umfang des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswurdigung. Ursprunglich entstanden aus der Antithese zum formellen Beweisrecht des gemeinrechtlichen Prozesses, hat dieses Prinzip inzwischen ein Eigenleben entwickelt, das Rechtsprechung und Schrifttum seit Jahrzehnten zu neuen Versuchen anregt, die Prinzipien zu bestimmen, nach denen der Richter ein Urteil fallen soll. Die Autorin beschreibt unter Darstellung der historischen Wurzeln neue Wege zur inhaltlichen Bestimmung des Beweisprinzips. Sie kommt dabei nicht bloss zu einer Konkretisierung des Beweisgrundsatzes, sondern auch zu neuen Ausblicken de lege ferenda, die den Umfang der Beweisaufnahme und eine Neugestaltung der Revision betreffen.
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Zu den zentralen Problemen des Strafprozessrechts gehort die Frage nach Wesen und Umfang des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswurdigung. Ursprunglich entstanden aus der Antithese zum formellen Beweisrecht des gemeinrechtlichen Prozesses, hat dieses Prinzip inzwischen ein Eigenleben entwickelt, das Rechtsprechung und Schrifttum seit Jahrzehnten zu neuen Versuchen anregt, die Prinzipien zu bestimmen, nach denen der Richter ein Urteil fallen soll. Die Autorin beschreibt unter Darstellung der historischen Wurzeln neue Wege zur inhaltlichen Bestimmung des Beweisprinzips. Sie kommt dabei nicht bloss zu einer Konkretisierung des Beweisgrundsatzes, sondern auch zu neuen Ausblicken de lege ferenda, die den Umfang der Beweisaufnahme und eine Neugestaltung der Revision betreffen.