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Die im Personenbeforderungsgesetz vorgesehene Planfeststellung regelt die Planung zum Bau von Strassenbahnen und O-Bussen. Die seit 1961 geltenden Bestimmungen wurden durch das 3. Rechtsbereinigungsgesetz im Jahre 1990 an die Verwaltungsverfahrensgesetze der Lander angepasst. Weitere Anderungen der Rechtslage wurden bewirkt durch das Gesetz uber die Umweltvertraglichkeitsprufung (1990), das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (1991) oder die Verkehrslarmschutzverordnung (1990). Zudem beschaftigte sich die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten in einer Vielzahl grundlegender Entscheidungen mit Problemen der Fachplanung und dem Instrument der Planfeststellung. Die Auswirkungen werden in dieser Arbeit untersucht mit Schwerpunkten beim Verwaltungsverfahren und dem Planfeststellungsbeschluss. Erganzend werden Aspekte des Rechtsschutzes angesprochen.
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Die im Personenbeforderungsgesetz vorgesehene Planfeststellung regelt die Planung zum Bau von Strassenbahnen und O-Bussen. Die seit 1961 geltenden Bestimmungen wurden durch das 3. Rechtsbereinigungsgesetz im Jahre 1990 an die Verwaltungsverfahrensgesetze der Lander angepasst. Weitere Anderungen der Rechtslage wurden bewirkt durch das Gesetz uber die Umweltvertraglichkeitsprufung (1990), das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (1991) oder die Verkehrslarmschutzverordnung (1990). Zudem beschaftigte sich die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten in einer Vielzahl grundlegender Entscheidungen mit Problemen der Fachplanung und dem Instrument der Planfeststellung. Die Auswirkungen werden in dieser Arbeit untersucht mit Schwerpunkten beim Verwaltungsverfahren und dem Planfeststellungsbeschluss. Erganzend werden Aspekte des Rechtsschutzes angesprochen.